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BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zerstörung des erforderlichen Vertrauensverhältnis als wichtiger Grund für die Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage durch Eigentümerbeschluß
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Hof - 1 UR II 25/84
- LG Hof, 22.01.1985 - T 49/84
- BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BayObLG, 05.04.1972 - BReg. 2 Z 95/71
Auszug aus BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85
Ein wichtiger Grund zur vorzeitigen Abberufung liegt vor, wenn den Wohnungseigentümern unter Berücksichtigung aller, nicht notwendig vom Verwalter verschuldeter Umstände nach Treu und Glauben eine Fortsetzung der Zusammenarbeit mit dem Verwalter nicht mehr zugemutet werden kann und deshalb das erforderliche Vertrauensverhältnis zerstört ist (BayObLGZ 1972, 139/141; Weitnauer § 26 RdNr. 22).Danach ist der Verwalter Sachwalter fremden Vermögens und vordringlich zur Ausführung der rechtmäßigen von den Wohnungseigentümern beschlossenen Maßnahmen verpflichtet (BayObLGZ 1972, 139/142).
- BGH, 28.04.1961 - V ZB 17/60
Begriff des Gesamtvermögensgeschäfts
Auszug aus BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLGZ 1970, 105/108; 1982, 90/93). - BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 2 Z 44/81
Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Gebrauch des …
Auszug aus BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLGZ 1970, 105/108; 1982, 90/93). - BGH, 27.04.1955 - IV ZB 33/55
Rechtsmittel
Auszug aus BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLGZ 1970, 105/108; 1982, 90/93). - BayObLG, 20.04.1970 - BReg. 1a Z 34/69
Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Beschwerde; Anforderungen an die …
Auszug aus BayObLG, 08.08.1985 - BReg. 2 Z 21/85
Das Gericht der weiteren Beschwerde kann, wenn das Verfahren - wie hier - entscheidungsreif ist, hiervon absehen und unter entsprechender Feststellung von Tatsachen, soweit diese ohne weitere Ermittlungen feststehen, in der Sache selbst entscheiden (BGH NJW 1955, 1070 [BGH 27.04.1955 - IV ZB 33/55] ; BGHZ 35, 135/142 f.; BayObLGZ 1970, 105/108; 1982, 90/93).
- BayObLG, 09.08.1990 - BReg. 1b Z 25/89
Anspuch auf Abberufung des Verwalters einer Wohnanlage; Voraussetzungen für die …
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